
KOSTEN / ABLAUF
Zunächst lernen wir uns in einem vertraulichen Gespräch kennen und besprechen dabei Ihr Anliegen.
In diesem Rahmen klären wir die Behandlungsvoraussetzungen und formulieren ihre individuellen Behandlungsziele.
Hierbei schaffen wir auch die Grundlage für die Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse.
Im weiteren Verlauf erörtere ich meine Arbeitsweise und Therapiemöglichkeiten.
Eine Psychotherapiestunde dauert 50 Minuten. Die Frequenz der Sitzungen werden wir individuell festlegen.
In der Regel werden die Therapiestunden zu Beginn häufiger als zum Ende der Therapie stattfinden.
Die Dauer einer Psychotherapie hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Je nach Problemstellung oder Erkrankung variiert die Therapiedauer.
Bei Kurzzeittherapien geht man von ca. 10 bis 25 Sitzungen aus. Von einer Langzeittherapie spricht man bei Therapien, die bis zu 60 Sitzungen andauern.
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Kosten Psychotherapie
Alle Kosten entsprechen der Gebührenordnung für Ärztliche Psychotherapeuten (GOÄ).
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Private Krankenversicherung/ Beihilfestelle
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von der privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfestelle ganz oder nur teilweise übernommen. Im letzteren Fall wäre eine private Zuzahlung erforderlich.
Bitte erfragen Sie vorab bei Ihrer privaten Krankenkasse Ihre Konditionen für eine ambulante Psychotherapie und ob die Kosten anteilig oder komplett übernommen werden.
Für die ersten 5 Termine („probatorische Sitzungen“) ist in der Regel keine Antragsstellung bei der Krankenkasse notwendig.
Ab der 6. Sitzung ist meist eine Antragstellung erforderlich. Diesen werde ich, falls gewünscht, gerne für Sie erstellen.
Selbstzahler
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit die Kosten einer Therapie selbst zu zahlen. Diese Variante wird von Patienten gewählt, die direkt, ohne Antragsverfahren, mit einer Therapie starten wollen. Bei Selbstzahlern werden die Diagnosen nicht an die private Krankenversicherung weitergeleitet. Die Behandlungskosten können Sie gegebenenfalls in Ihrer Steuererklärung im Rahmen der Sonderausgaben steuermindernd geltend machen.